Von Georg Wässa   06. Januar 2017

Share Deal oder Asset Deal beim Unternehmensverkauf?

Bei einem Unternehmensverkauf wird zwischen der Transaktionsstruktur eines Asset Deals und der eines Share Deals unterschieden. Außer bei speziellen Unternehmensformen wie dem Einzelunternehmen, steht es den Beteiligten der Transaktion frei für welche Deal-Struktur sie sich entscheiden. Beide Transaktionsformen sind mit vielen unterschiedlichen Vor- und Nachteilen für Käufer und Verkäufer verbunden, weshalb der Deal-Struktur hohe Aufmerksamkeit eingeräumt werden sollte. Im Folgenden soll daher ein erster Überblick über die grundsätzliche Thematik und die Unterschiede der Verfahren gegeben werden.

Share Deal

  • Verkauft ein Gesellschafter einer GmbH seine Anteile am Stammkapital der GmbH spricht man von einem Share Deal (engl. shares = Anteile). Hierbei finden in der Bilanz des Unternehmens keine Änderungen statt, sodass der Erwerber des Unternehmens alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag sowie alle Rechte und Pflichten der Gesellschaft übernimmt.

Asset Deal

  • Oftmals ist ein Übertrag der Geschäftsanteile nicht erwünscht oder aus Gründen der Rechtsform des Unternehmens nicht möglich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine unselbständige Geschäftseinheit verkauft werden soll oder das Unternehmen als Einzelunternehmen oder GbR firmiert. In diesen Fällen stehen aus naheliegenden Gründen keine Geschäftsanteile zum Verkauf, sondern nur das materielle und immaterielle Vermögen der Gesellschaft. Der Verkauf im Rahmen des Asset Deals (engl. assets = Vermögen) betrifft also die Aktiva des Unternehmens und immaterielles Vermögen wie Kundenstamm, Firmenwert, Know-how und Weitere.

Im Falle eines Asset Deals ist auch eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter möglich, ohne dass dies die Wirkung eines Betriebsübergangs hat. Beispielsweise können einzelne Kundenbeziehungen, Waren oder Sonstiges verkauft werden, ohne dass dies Folgen aus dem Betriebsübergang auslöst.

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Welche Struktur für welche Transaktion?

  • Im Gegensatz zu Einzelunternehmen, bei welchen der Asset Deal zwangsläufig Anwendung findet, kann beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft wahlweise ein Asset oder ein Share Deal durchgeführt werden. Vertragspartner aus Käufersicht kann somit die Gesellschaft sein, die das Geschäft betreibt oder der Inhaber, der die Anteile hält.

    Diese Entscheidungsmöglichkeit hat zur Folge, dass sich beide Vertragsparteien intensiv mit den individuellen Vor- und Nachteilen auseinandersetzen müssen. Wenn auch viele Punkte unkritisch sind, haben doch ein paar entscheidende Merkmale zur Folge, dass sich je nach Ausgestaltung für den Käufer ein Vorteil und für den Verkäufer ein Nachteil ergibt oder umgekehrt.

Für gewöhnlich werden in einem Kaufvertrag abhängig von der Transaktionsstruktur einzelne Fragen wie Haftungsübernahmen separat geregelt und der Übergang von Kunden im Rahmen einer variablen Kaufpreissumme abgebildet. Aufgrund der Vermischung von verschiedenen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen ist die professionelle Beratung für den Verkäufer unerlässlich.

Ein guter Berater hat fundierte Kenntnisse in allen drei Disziplinen (Betriebswirtschaft, Steuern & Recht) und ist in der Lage das wirtschaftlich beste Ergebnis für den Verkäufer in Abstimmung mit dessen Rechtsanwalt und Steuerberater zu erreichen. Es empfiehlt sich daher jedem Unternehmer mit Verkaufsabsicht beim Unternehmensverkauf sich dem Thema interdisziplinär anzunähern, damit die verschiedenen Interessen und Themengebiete im Verkaufsprozess Berücksichtigung finden.

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  • Über den Autor

    Georg Wässa

    Georg Wässa hat über zehn Jahre Erfahrung in den Bereichen M&A, Banking und Immobilienwirtschaft. Seine berufliche Laufbahn führte ihn neben der Tätigkeit bei Banken und Fondsgesellschaften unter anderem auch nach Zürich zum Schweizer Marktführer für Unternehmensnachfolge im Mittelstand.

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