Von Georg Wässa 08. Dezember 2017
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) ist nicht nur die bekannteste aller Unternehmensformen, sondern zugleich bei Unternehmern auch eine der beliebtesten Rechtsformen. So sind zurzeit in Deutschland über 1 Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung registriert. Gleichzeitig stellt die Rechtsform bei Neugründungen einen Anteil von rund 40% dar. Gemeinsam mit ihrer kleinen Schwester, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG werden diese Formen der Kapitalgesellschaften für gut die Hälfte aller Neugründungen gewählt. Es ist daher nicht überraschend, dass wir in unserem Beratungsalltag sehr häufig mit dem Verkauf einer GmbH beauftragt werden und die Mehrheit der Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen möchten, diese Rechtsform gewählt haben. Im Folgenden soll auf die relevanten Punkte und Notwendigkeiten beim Verkauf einer GmbH eingegangen werden.
Während bei einem Einzelunternehmen oder einer Kommanditgesellschaft (kurz KG) die Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen fließend ist, ist die GmbH als eine sogenannte Kapitalgesellschaft eine eigene juristische Person. Sie ist somit selbst Inhaber von Rechten und Pflichten. Die GmbH verfügt dabei über Geschäftsanteile, die im Besitz einer oder mehrere natürlicher wie auch juristischer Personen sein kann. Wenn von dem Verkauf einer GmbH gesprochen wird, dann ist in der Regel von dem Verkauf eben dieser Geschäftsanteile die Rede. Als eigene Rechtspersönlichkeit kann die GmbH jedoch auch ihre Betriebsaktiva verkaufen, wobei die Anteilsverhältnisse am Kapital der GmbH unverändert bleiben. Diese Verkaufsformen nennt man Share Deal und Asset Deal. Da der Asset Deal keinen besonderen Regularien unterliegt, bezieht sich dieser Artikel auf die Besonderheiten des Share Deals, sprich den Verkauf der Geschäftsanteile einer GmbH beziehungsweise den Verkauf der GmbH als Ganzes.
Einer der wesentlichen Aspekte beim Verkauf einer GmbH ist die Pflicht zur Beurkundung des Verkaufs durch einen Notar. Der Notar ist nicht nur für die Einhaltung der Form und Aufklärung der Parteien verantwortlich, sondern übernimmt auch die An- und Ummeldungen beim Handelsregister und kann die Funktion eines Treuhänders bei der Anteilsübertragung erfüllen.
Asset Deal: Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter. Inhaberschaft an einer Gesellschaft bleibt unverändert.
Share Deal: Verkauf von Geschäftsanteilen. Inhaberschaft an einer Gesellschaft ändert sich.
Als Kapitalgesellschaft verfügt jede GmbH über eine Satzung beziehungsweise einen Gesellschaftervertrag, der die Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft regelt. Bei einem alleinigen Inhaber wird dabei oft auf die Mustersatzung aus dem GmbH-Gesetz zurückgegriffen, doch bei mehreren Inhabern werden nicht selten komplexe Kontrollrechte und Verkaufsbeschränkungen festgelegt. Sowohl für den Erwerber als auch den Verkäufer ist es daher wichtig, bereits früh die Satzung zu prüfen, um nicht erst beim Notar von unangenehmen Regularien überrascht zu werden.
Unser Minimalziel ist für Sie das Maximum herauszuholen.
Wir begleiten Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens von der Vorbereitung bis zur Vertragsunterzeichnung persönlich. Mit unserem strukturierten Verkaufsprozess sorgen wir für das bestmögliche Ergebnis.
Eine der häufigsten Fragen beim Unternehmensverkauf ist die steuerliche Belastung beim Verkauf des Unternehmens. Eine häufig vorkommende falsche Annahme ist, dass der Verkauf einer GmbH ähnlich wie beim Verkauf von Aktien an der Börse mit der Abgeltungssteuer von 25% besteuert wird. Das für den Verkauf einer GmbH maßgebliche Einkommensteuergesetz sieht jedoch bei einer Beteiligung von über 1% innerhalb der letzten 5 Jahre die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens vor, sofern der Veräußerer eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist.
Beim Teileinkünfteverfahren sind grundsätzlich 40% des Veräußerungsgewinns (ungleich Verkaufspreis!) steuerfrei, während die restlichen 60% mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer hinzugezogen werden. Obwohl das Gesetz die Veräußerung einer Kapitalgesellschaft explizit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb definiert, wird beim Verkauf keine Gewerbesteuer fällig. Da nur 60% des Veräußerungsgewinns zu besteuern sind, müssen Anschaffungskosten des GmbH-Erwerbs und Veräußerungskosten nur zu 60% angesetzt werden. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist es mathematisch unerheblich, ob alle Posten nur mit 60% angesetzt werden oder 60% an der saldierten Summe.
Vereinfacht dargestellt ermittelt sich der Veräußerungsgewinn gemäß folgendem Schema (ohne gesetzliche Freibeträge):
Unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes ergibt sich auf den Veräußerungsgewinn durch das Teileinkünfteverfahren eine reale Steuerlast von 25% bis 30%, die als Faustformel hilfsweise herangezogen werden kann.
Der Verkauf einer GmbH ist ein klar geregelter und rechtlich wie steuerlich grundsätzlich sehr einfach strukturierter Vorgang. Durch die Struktur des Share Deals bleiben Verträge, Arbeitsverhältnisse, Vermögen und Schulden der Gesellschaft unberührt und es ändert sich ausschließlich die Inhaberschaft der Geschäftsanteile. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns ist leicht nachvollziehbar und lässt sich bereits im Vorfeld gut abschätzen. Wie bei jedem Unternehmensverkauf ist es allerdings wichtig, auf die Details zu achten. Inhaber kleiner GmbHs haften für Bankverbindlichkeiten, trotz der grundsätzlichen Haftungsbeschränkungen, oft privat und auch Dokumentationen sind meist nicht im gleichen Maße vorhanden wie bei größeren Unternehmen.
Der Verkäufer sollte daher möglichst viel Klarheit schaffen und eine schlanke, gut strukturierte GmbH übergeben. Beim Unternehmensverkauf sollte Augenmerk auf einen ausgewogenen Vertrag gelegt werden, der Unklarheiten durch klare Regelungen vorbeugt, damit es nicht im Nachgang eines GmbH-Verkaufs beim Käufer oder Verkäufer zu Problemen kommt.