Von Severin Lutz 24. Januar 2022
Die meisten Geschäftsführer und Firmeninhaber, die über eine externe Unternehmensnachfolge beziehungsweise einen Verkauf des eigenen Betriebs nachdenken, stellen sich die Frage, welche Kosten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs auf sie zukommen. Kaum ein erfolgreicher Verkaufsprozess kommt heutzutage ohne die Hilfe von spezialisierten Beratern aus. In Abhängigkeit vom Umfang und der Komplexität des Unternehmensverkaufs können die anfallenden Kosten variieren und entsprechend schwer ist es, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die unterschiedlichen Fachberater und ihre Honorarstrukturen geben, um ein transparentes Bild der potenziellen Kosten aufzuzeigen.
Zu dem Aufgabengebiet eines M&A-Beraters zählt bei einer Transaktion die Erstellung einer Unternehmensbewertung, die Analyse von Daten, die Ansprache von geeigneten Kaufinteressenten, die intensive Beratung bei sämtlichen Phasen der Transaktion bis hin zur Begleitung der Due Diligence und der Verhandlungen bei der Kaufvertragserstellung. Der M&A-Berater ist ganzheitlicher Ansprechpartner für alle den Verkauf betreffenden und mit dem Verkauf einhergehenden Themen. Eine der wichtigsten Aufgaben des M&A-Beraters ist es im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses einen Bieterwettbewerb zu organisieren. Die Durchführung eines standardisierten und fairen Bieterprozesses stellt einen der wichtigsten Werthebel für den Verkäufer dar, da die Kaufinteressenten in direkte Konkurrenz zueinander treten. Ein erfolgreicher und wertmaximierender Bieterwettbewerb setzt eine gründliche und breite Marktansprache von Seiten des M&A-Beraters voraus.
Die Vergütung der meisten M&A-Berater besteht aus zwei Komponenten. Bei der ersten Vergütungskomponente handelt es sich meist um einen monatlichen Beitrag (auch „Retainer“ genannt) oder eine aufwandsbezogene Vergütung via Tages- und Stundensätzen. Die meisten marktüblichen Retainer bewegen sich je nach Aufwand und Komplexität der Transaktion zwischen ein paar hundert und wenigen tausend Euro. Bei der zweiten Komponente handelt es sich um ein erfolgsabhängiges, prozentuales Honorar (auch “Success Fee” gennant), welches lediglich bei dem erfolgreichen Abschluss einer Transaktion fällig wird. Die Success Fee hängt stark von der Größe des Unternehmens ab und kann von bis zu fast 10% der Transaktionssumme bei kleinen Unternehmen bis zu 2% bei größeren Unternehmen betragen. Bei sehr großen Betrieben sind Werte unter 2% ebenfalls nicht unüblich.
Häufig arbeiten M&A Berater neben der prozentualen Success Fee mit einer sogenannten Minimum Fee. Die Minimum Fee stellt einen gewissen Betrag dar, welchen die Success Fee unabhängig von der Transaktionssumme nicht unterschreiten darf. Diese Minimum Fee hängt stark von der Unternehmensgröße und dem damit verbundenen Aufwand für den M&A Berater ab, wobei Werte zwischen 50 TEUR und 100 TEUR nicht unüblich sind. Bei recht kleinen oder recht großen Unternehmen wird diese Bandbreite jedoch regelmäßig unter- bzw. überschritten. Manche Berater arbeiten ebenfalls mit Break-up Fees, die dann anfallen, wenn keine Transaktion durchgeführt wird. Bei solchen Angeboten sollte man als Kunde genau hinschauen.
Um die Kosten für den M&A Berater in den richtigen Kontext zu setzen, ist es außerdem erforderlich, den Umfang der enthaltenen Dienstleistungen genau zu prüfen. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Berufs- und Professionsbezeichnung und so verschwimmen teilweise die Grenzen zwischen reinen Unternehmensmaklern und M&A-Beratern. Was genau den Unternehmensmakler vom M&A-Berater unterscheidet können sie Hier nachlesen.
Unser Minimalziel ist für Sie das Maximum herauszuholen.
Wir begleiten Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens von der Vorbereitung bis zur Vertragsunterzeichnung persönlich. Mit unserem strukturierten Verkaufsprozess sorgen wir für das bestmögliche Ergebnis.
Das rechtliche Herzstück einer Transaktion bildet der Unternehmenskaufvertrag. Dieses Dokument beinhaltet alle Verhandlungsergebnisse sowie im Rahmen des Verkaufsprozesses getroffene Vereinbarungen und nimmt einen entsprechend hohen Stellenwert ein. Auch wenn keine Faustregel existiert, zu welchem Zeitpunkt ein Transaktionsanwalt zu dem Verkaufsprozess hinzugezogen werden sollte, so ist dies meist spätestens vor der Erstellung des Kaufvertrags der Fall. Der Kaufvertrag wird in seiner ersten Fassung zumeist von der Käuferseite vorbereitet. Dieser strategische Vorteil kann von geübten Anwälten in Kooperation mit erfahrenen M&A-Beratern ausgenutzt werden. In den meisten Fällen agieren die involvierten Anwälte als reine Rechtsberater für relevante Prozessschritte, im Gegensatz zu M&A-Beratern, die den gesamten Verkaufsprozess als Transaktionsberater begleiten und wichtige Tätigkeiten wie die Käuferansprache übernehmen.
Bei kleineren bis mittleren Transaktionsgrößen wird in der Regel auf lokal ansässige oder dem M&A-Berater bekannte Sozietäten gesetzt. Meist ist es ratsam, bei der Auswahl der Anwaltskanzlei den Empfehlungen des M&A-Beraters zu folgen, da dieser von seiner Erfahrung durch die häufige Zusammenarbeit mit diversen Kanzleien Gebrauch machen kann. Die Stundensätze der Anwälte sind sehr variabel wobei qualifizierte M&A Anwälte schnell Stundensätze von 300 EUR und mehr verlangen. Laut Anwälten kann für die erste Erstellung des Kaufvertrags und die darauf folgende Kommentierungsrunde mit durchschnittlich 10 – 20 Stunden gerechnet werden.
Neben der Abrechnung über Stundensätze bieten einige Kanzleien auch die Möglichkeit der Abrechnung über projektbezogene Pauschalpreise an. Diese Pauschalpreise richten sich nach dem Stand des Verkaufsprozesses und der bereits durch den M&A-Berater geleisteten Vorarbeit. Der Umfang der Vorarbeit des M&A-Beraters außerhalb der eigentlichen Rechtsberatung führt unabhängig von der Abrechnungsmethode grundsätzlich zu Einsparungen bei den Anwaltskosten.
In der Regel sind bei beinahe jeder Transaktion Steuerberater und je nach Komplexität ebenfalls Wirtschaftsprüfer involviert. Bei Transaktionen im Mittelstand wird häufig auf den Steuerberater des Unternehmens beziehungsweise den persönlichen Steuerberater des Unternehmers zurückgegriffen. Der Steuerberater hat oftmals zwei Aufgabenbereiche im Rahmen einer Transaktion. Der erste Aufgabenbereich ist das Bereitstellen von Dokumenten, Auswertungen und weiteren Informationen zu Beginn des Verkaufsprozesses. Insbesondere in kleineren Betrieben nimmt der Steuerberater häufig eine wichtige Position ein, was die Finanzen des Unternehmens angeht und ist deshalb der Ansprechpartner für zahlreiche finanzielle Belange.
Der zweite Aufgabenbereich liegt in der steuerlichen Optimierung des Unternehmensverkaufs. Die aus dem Unternehmensverkauf resultierende Steuerlast hat einen signifikanten Einfluss auf den im Ergebnis erzielten Verkaufserlös und ist gleichzeitig von diversen individuellen Faktoren abhängig. Aufgrund dieser Komplexität ist es wichtig auf einen kompetenten Steuerberater zu setzen und auch bei der Auswahl des M&A-Beraters auf dessen Qualifikationen in Sachen Steuerrecht zu achten.
Die Stundensätze der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer liegen unter denen der spezialisierten Wirtschaftsanwälte und beginnen meist zwischen 100 EUR und 200 EUR. Die Gesamtkosten für Steuerberatung hängen stark von der individuellen Situation ab und können in sehr einfachen Situationen überraschend niedrig ausfallen. Wenn jedoch kompliziertere Maßnahmen der Steueroptimierung wie z.B. Rechtsformwechsel nötig sind, können die Kosten auch schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Am Ende eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs steht die Unterzeichnung des Kaufvertrages sowie allfälliger weiterer Dokumente. Oft ist hierfür eine notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel zahlt der Käufer anfallende Notargebühren, weswegen dieser Kostenpunkt für den Verkäufer vernachlässigt werden kann. Dennoch gibt es bei der Auswahl eines geeigneten Notars einige Kriterien, die auch für den Verkäufer von Interesse sind.
Ein gut organisierter Unternehmensverkauf mit qualifizierten Beratern ist eine Investition und wie jede Investition ist auch diese mit Kosten verbunden. Basierend auf Erfahrungswerten wird der Aufwand und die Dauer eines Unternehmensverkaufs von vielen Unternehmern oftmals stark unterschätzt. Die Investition in kompetente und erfahrene Berater und Anwälte entlastet den Unternehmer und erlaubt Ihm sein Tagesgeschäft uneingeschränkt fortzuführen und den Verkaufserlös zu maximieren. Bei dem Verkauf eines Unternehmens geht es in der Regel um große Summen und schlechte oder gar fehlende Beratung kann teure Folgen haben und den Unternehmer wortwörtlich ein Vermögen kosten.