29. Juli 2021

Unternehmensbewertung mit dem Ertragswertverfahren

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Unternehmensbewertung erforderlich machen. Diese sind insbesondere bei einer Nachfolgeregelung, der Abfindung eines Gesellschafters, aber auch bei Erbschaften oder Zugewinnermittlungen gegeben. Im Folgenden soll näher auf das Thema Unternehmensbewertung in Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf eingegangen werden.

Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, kommt an einer fundierten Unternehmensbewertung, die den Kaufpreis bestimmt, nicht vorbei. Durch die diametral entgegenstehenden Interessen der Vertragsparteien, gestaltet sich die Findung eines geeigneten Kaufpreises in der Regel schwierig. Der Wert eines Unternehmens ist neben den objektiven Kriterien der Berechnung auch stark durch die subjektive Wahrnehmung von Käufer und Verkäufer geprägt. Eine umfassende Analyse sämtlicher Finanzkennzahlen und qualitativen Faktoren des Unternehmens bildet die Grundlage der eigentlichen Bewertung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei nicht auf den Vergangenheitswerten, sondern vielmehr auf der Analyse des zukünftigen Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotentials. Dabei ist die Prognose der Wachstums- und Entwicklungsfähigkeit eine der wichtigsten und gleichzeitig schwierigsten Aufgabe der Unternehmensbewertung.

Die Einordnung des Ertragswertverfahrens

Eines der gängigsten Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes ist das Ertragswertverfahren. Dieses ermittelt den Wert des gesamten Unternehmens, also aller erwirtschafteten Überschüsse und ist somit der Kategorie der Gesamtbewertungsverfahren zuzuordnen. Diese Kategorie ist ihrerseits in die Brutto- und Nettoverfahren aufzuschlüsseln. Bei den Bruttoverfahren wird zuerst der Gesamtwert des ganzen Unternehmens und anschließend in einem zweiten Schritt durch Abzug der Schulden der Wert des Eigenkapitals (Shareholder Value) berechnet.

Die grundlegende Idee des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren ist immer zukunftsbezogen, weshalb sich der Unternehmenswert hauptsächlich aus dem Potential der Erwirtschaftung zukünftiger Gewinne errechnet. Vorteilhaft ist dabei, dass Änderungen berücksichtigt werden, die sich zukünftig für das Geschäftsmodell ergeben können. Jedoch sollte jeder Bewertung auch eine Analyse der vergangenen Geschäftsjahre vorangehen, damit Entwicklungen und typische Zusammenhänge des Geschäftsmodells erkannt werden können. Da sich der Ertragswert aus den zukünftigen Gewinnen ergibt, sind im Rahmen der Analyse diejenigen Erträge von besonderer Relevanz, die auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin erzielt werden können. Mit dem Begriff „Ertrag“ ist stets der Überschuss gemeint, den der Gesellschafter aus der Beteiligung an dem Unternehmen erhält. Die Ermittlung des Überschusses erfolgt dabei auf Basis der geplanten Überschüsse der kommenden 3-5 Jahre, dem sogenannten Detailplanungszeitraum zuzüglich eines Restwertes (auch Ewige Rente genannt).

Der Begriff der Ewigen Rente

Die Ewige Rente (engl. Terminal Value) basiert auf dem Gedanken, dass das Unternehmen ab heute unendlich lange einen Überschuss erwirtschaftet. Somit setzt sich die Ewige Rente aus den zukünftigen auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Zahlungsströmen zusammen. Der Ertrag in der ewigen Rente gilt im Rahmen der Unternehmensbewertung als ein äußerst wertintensiver Parameter. Bei einer 5-jährigen Detailplanungsphase entfallen ca. 75% des Unternehmenswertes auf den Terminal Value. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen mit häufig kürzeren Planungsperioden von nur 3 Jahren oder bei sehr ambitionierten Wachstumsplänen, kann dieser Wert sogar jenseits der 85%-Marke liegen.

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Das Ertragswertverfahren im Detail

Der Ertragswert wird mittels zwei Faktoren berechnet und stellt den Quotienten aus den erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen und dem internen Zins, auch Kapitalisierungszinssatz genannt, dar. Bei der Errechnung wird von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen.

Das Verfahren lässt sich wie folgt darstellen:

  1. Zunächst erfolgt eine Unternehmensplanung für einen Zeithorizont von 3-5 Jahren, wobei eine Planung auf Jahresebene grundsätzlich genügt. Um die gesuchte Überschussgröße, die Zahlungsströme, zu erhalten, sollten insbesondere Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz analysiert und um betriebsfremde, periodenfremde, sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge bereinigt werden.
  2. Anschließend ermittelt man den Zinssatz, mit dem man die zukünftigen Zahlungsströme auf den Bewertungsstichtag abzinst. Der sogenannte Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus der Summe eines Basiszinssatzes, der mit der Verzinsung einer alternativen risikofreien Kapitalanlage gleichzusetzen ist und einem zu bestimmenden Risikozuschlag, der abhängig vom jeweiligen Unternehmen regelmäßig zwischen 3-4% liegt, zusammen. Je höher dieser Zinssatz liegt, desto niedriger wird der Wert des Unternehmens ausgewiesen und umgekehrt.
  3. In einem dritten Schritt werden dann die zukünftigen Zahlungsströme diskontiert und so deren Barwerte berechnet.
  4. Indem man die langfristig erzielbaren Zahlungsströme durch den Zins teilt und diesen Wert auf den Bewertungsstichtag abzinst, erhält man neben den zuvor berechneten Barwerten der zukünftigen Zahlungsströme zudem die Ewige Rente.
  5. Der fünfte Schritt besteht aus der Addition der Summe der Barwerte aus dem 3-5-jährigen Detailplanungszeitraum und der Ewigen Rente. Im Ergebnis erhält man nun den Wert des Eigenkapitals (Shareholder Value).

Möchte man zusätzlich den Gesamtunternehmenswert ermitteln, addiert man zum Ertrag noch den Wert der Schulden, bzw. des Fremdkapitals.

Beispielrechnung zum Ertragswertverfahren

  • Nachfolgend wird Ihnen die zuvor beschriebene Unternehmensbewertung mit Hilfe des Ertragswertverfahrens am Beispiel der fiktiven X-GmbH dargestellt. Dazu werden folgende Annahmen getroffen:

    Einnahmenüberschüsse: 200 T€ + 50 T€ jährliches Wachstum
    Kapitalisierungszins: 15%

Einflussfaktoren auf den Ertragswert

Neben dem Diskontierungszinssatz wird der Ertragswert durch Ereignisse und Faktoren beeinflusst, die in Zukunft zu einer Änderung der Umsätze und Kosten führen. Insbesondere im Rahmen der Nachfolge ist besonderes Augenmerk auf die Übergabefähigkeit zu legen. Zu bewerten ist dabei, inwiefern das Unternehmen zukünftig auch ohne Zutun des Inhabers weitergeführt werden kann. Weiterhin können auch Änderungen in der Mitarbeiter- und Kundenstruktur oder das Auslaufen von relevanten Rahmenverträgen essenziellen Einfluss auf den Ertragswert haben.

Die zuvor genannten Faktoren verdeutlichen die dringende Notwendigkeit eine Zukunftsbetrachtung durchzuführen und die Ewige Rente gerade nicht nur auf Grundlage des durchschnittlichen Gewinns der letzten Jahre zu berechnen.

Fazit zur Bestimmung des Kaufpreises

Zwar bietet der ermittelte Ertragswert eine aussagekräftige Grundlage für Vertragsverhandlungen, insbesondere beim Unternehmensverkauf/ -kauf, dennoch ist er nur als Orientierungswert zu verstehen. Neben dem objektiv ermittelten Ertragswert sollten auch qualitative Aspekte beachtet werden, um einen Preis zu finden, der für beide Parteien tragbar ist.

Im Rahmen der Kaufverhandlungen werden bei erfolgreichem Abschluss die Vorstellungen von dem Verkäufer und dem Käufer zu einem Kaufpreis zusammengeführt. Das Team von COVENDIT führt dabei entweder für den Verkäufer oder den Käufer eines Unternehmens(-anteils) eine Unternehmensbewertung durch und bietet darüber hinaus einen ganzheitlichen Beratungsansatz über alle Phase einer erfolgreichen Unternehmenstransaktion hinweg.