Von Georg Wässa 31. März 2020
Unternehmenskrisen können durch externe Ereignisse oder interne Ereignisse eintreten und ein Unternehmen schnell in eine existenzbedrohende Lage bringen. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit und ein damit einhergehendes Insolvenzverfahren, bei der das Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzverwalters saniert oder abgewickelt wird. Ist die Insolvenz jedoch einmal angemeldet, hat der Unternehmer selbst nur noch bedingt Einfluss auf das weitere Geschehen, da er durch den Insolvenzverwalter und gesetzliche Vorgaben in seiner Handlungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Damit es nicht soweit kommt, ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung notwendig, denn nur dann hat der Unternehmer weitere Möglichkeiten der Geschäftsaufgabe.
Entscheidet sich der Unternehmer seinen Betrieb wegen anhaltender wirtschaftlicher Probleme aufzugeben, bleiben ihm zwei Möglichkeiten. Entweder der Betrieb wird geschlossen und liquidiert oder das Unternehmen wird an einen Dritten veräußert. Meist sind Unternehmer der Auffassung, dass Unternehmen mit negativem Ergebnis nicht verkäuflich sind, doch ist in der Regel das Gegenteil der Fall und gerade Sanierungsfälle sind für Strategen und auch Finanzinvestoren interessante Übernahmeziele. In jedem Fall sollte daher ein Unternehmer mit der Absicht seinen Betrieb aufzugeben, beide Möglichkeiten in Betracht ziehen.
Die Liquidation einer Firma ist immer der Gesamtvorgang, der der Auflösung einer Gesellschaft vorangeht und ein komplexer Prozess. Um nicht auf zu viele Einzelfälle einzugehen, wird im Folgenden nur die Liquidation der GmbH behandelt. Die Liquidation dient der Veräußerung des gesamten Vermögens der GmbH und der Bedienung aller offenen Verbindlichkeiten. Erst wenn die GmbH weder Vermögen noch Schulden hat, kann diese aufgelöst werden.
Das Prozedere beginnt mit dem Auflösungsbeschluss nach § 60 des GmbHG, dem mindestens 75% der Gesellschafter zustimmen müssen und der Festlegung eines Wirksamkeitsdatums ab dem die Liquidation beginnt. Ab diesem Tag beginnt das Verfahren und die GmbH hat den Namenszusatz „i.L.“ („in Liquidation“) zu führen.
Mit Beginn der Liquidation ändert sich der Geschäftszweck in die Abwicklung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zuständig hierfür ist der Liquidator, der von der Gesellschafterversammlung mit der Liquidation beauftragt wird. In der Regel, aber nicht immer, erfüllt diese Rolle der Geschäftsführer. Der Liquidator beginnt nun mit der Verwertung der Vermögensgegenstände, zum Beispiel dem Verkauf von Maschinen, und startet einen Gläubigeraufruf, der per Gesetz vorgeschrieben und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Dies dient dem Gläubigerschutz und gibt etwaigen Gläubigern die Möglichkeit, binnen eines Jahres noch offene Forderungen geltend zu machen.
Reicht das Vermögen der GmbH zur Bedienung der bestehenden und im Gläubigeraufruf angemeldeten Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aus, kann frühestens nach Ablauf eines Jahres die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden, womit deren Existenz endet. Etwaiges Restvermögen wird an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Allerdings passiert es häufig, dass der Erlös aus dem Vermögen der GmbH nicht ausreicht, um die Gläubiger zu bedienen. Das Unternehmen ist dann zahlungsunfähig und muss trotz Liquidation Insolvenz anmelden (mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen). Entgegen der landläufigen Meinung ist die Liquidation also kein adäquates Mittel, um eine Insolvenz zu vermeiden.
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Ein Unternehmen besteht nicht nur aus bilanzierten Vermögensgegenständen, sondern auch aus vielen immateriellen Werten wie Kundenbeziehungen, Markenimage oder auch Mitarbeitern. Diese Werte werden bei der Liquidation in der Regel nicht erlöst und damit wird wertvolles Firmenvermögen unwiederbringlich vernichtet. Neben einem niedrigeren Erlös entstehen durch die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben und das Sperrjahr bei der Liquidation noch zusätzliche Kosten für Bilanzerstellung, Handelsregister und Notar. Kosten, die bei einem Unternehmensverkauf nicht anfallen.
Ein zusätzlicher positiver Aspekt, der für den Firmenverkauf spricht, ist die Zeit. Die Liquidation dauert mindestens 12 Monate ab Beginn des Gläubigeraufrufs, kann sich jedoch durch komplexe Sachverhalte oder eine Insolvenz noch erheblich in die Länge ziehen. Ein Unternehmensverkauf im Sanierungsfall kann hingegen in wenigen Monaten für den Verkäufer abschließend abgewickelt werden.
Durch das Fortbestehen der Gesellschaft ergeben sich natürliche Vorteile für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, die weiterhin eine Geschäftsbeziehung oder Arbeitsplatz haben. Besonders im kleinstädtischen Milieu sind auch persönliche Aspekte beim Unternehmer (Ruf, Ansehen) nicht zu vernachlässigen, die bei einem Verkauf deutlich positiver vermittelt werden können.
Neben einem vollständigen Unternehmensverkauf gibt es noch die Möglichkeit eines Teilverkaufs, um einen finanzstarken Investor an Bord zu holen, mit dem gemeinsam eine Sanierung des Unternehmens gelingt. Insgesamt bietet der Unternehmensverkauf im Krisenfall deutlich mehr Flexibilität und Möglichkeiten als die Liquidation des Unternehmens.
Die Liquidation eines Unternehmens sollte im Krisenfall immer die letzte Alternative sein und nur für sehr kleine Unternehmen mit wenig Vermögen und Substanz in Erwägung gezogen werden. Der Prozess der Liquidation ist aufwendig, für den Unternehmer persönlich Nerven aufreibend und mit hohen Kosten verbunden. Der Unternehmensverkauf bietet eine attraktive Alternative gegenüber einer Liquidation. Durch einen geeigneten kapitalstarken Käufer kann eine Krise gemeistert werden. Darüber hinaus erhalten die Beteiligten – egal ob Mitarbeiter oder der Unternehmer selbst – die Chance, in der Zukunft an einer positiven Entwicklung zu partizipieren.