Von Georg Wässa   22. Februar 2017

Die Rolle der Jahresabschlüsse beim Unternehmensverkauf

  • Wir haben aufgezeigt, dass die Bewertung eines Unternehmens anhand verschiedener Methoden erfolgen kann, die jedoch allesamt auf den Daten und Kennzahlen der Bilanz und GuV basieren, welche Bestandteil des Jahresabschlusses sind.

    Allerdings sind die offiziellen Jahresabschlüsse nur selten praxisnah und für viele Unternehmer ein notwendiges Übel, anstatt ein aussagekräftiges Informationsdokument. Für das tägliche Geschäft braucht man die eigenen Jahresabschlüsse in der Regel selten und da der ausgewiesene Gewinn maßgeblich für die Ermittlung der Steuer ist, rechnen sich viele Unternehmer künstlich schlechter und verbuchen nicht betriebsnotwendige Aufwendungen oder erstellen beziehungsweise korrigieren Bilanzposten.

Steuern sparen oder Firmenwert erhöhen?

Den meisten Unternehmern dürften die aufgeführten Beispiele bekannt vorkommen. Ein potentieller Interessent, eine finanzierende Bank oder ein fremder Steuerberater prüfen den Jahresabschluss, allerdings ohne zu wissen welche Aufwendungen und Bilanzposten tatsächlich operativ begründet sind und welche in Wahrheit nur dem Zweck der offiziellen Gewinnminderung dienen. Da es sich nicht selten um maßgebliche Beträge handelt und gerade Banken nicht nur hohe Ergebnisse sehen wollen, sondern auch starke Renditekennzahlen, ist das künstliche arm rechnen oftmals für den verkaufswilligen Unternehmer der berühmte Schuss ins eigene Knie. Da bei einem Verkaufsprozess meist ein Vielfaches des Jahresergebnisses als Wert bemessen wird, aber die Steuer nur ein Bruchteil des Jahresgewinns ist, kann sich der vermeintliche kurzfristige Steuervorteil im Nachhinein rächen.

Das heißt aber nicht, dass ab sofort beispielsweise möglichst hohe Bewertungen im Vorratsvermögen vorgenommen werden sollte. Es geht wie bei allen Phasen des Unternehmensverkaufs um Transparenz und Nachweisbarkeit. Nahezu jede Korrektur ist erlaubt, sofern sie offen und belegbar für uninformierte Dritte präsentiert werden kann.

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Geschäftsführerlohn richtig ansetzen

Eine viel diskutierte Kostenposition ist die Vergütung des Geschäftsführers, der in der Regel meist der Inhaber ist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Einzelunternehmen und oft auch Kommanditgesellschaften keine Vergütung für den Geschäftsführer ausweisen, sondern der Inhaber sich seinen Verdienst durch eine Privatentnahme zuführt. Bei Kapitalgesellschaften ist in der Regel eine Geschäftsführervergütung vorhanden, da sie steuerlich meist günstiger ist als eine Gewinnausschüttung. Zu beachten sind Regelungen wie Tantiemen, Sondervergütungen, Vergütung gegen Rechnungsnachweis und Weitere.

Grundsätzlich sollten beim Verkauf kleiner und mittlerer Unternehmen alle mittel- und unmittelbar an den Geschäftsführer und seine Angehörigen fließenden Zuwendungen aus der Ergebnisrechnung herausgenommen und dem Betriebsergebnis hinzuaddiert werden. Dies erscheint im ersten Schritt unlogisch, da der Inhaber in der Regel eine Arbeitsleistung erbringt. Diese Vorgehensweise dient jedoch der Vergleichbarkeit zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und soll darstellen, was der der operative Geschäftsbetrieb für den Inhaber erwirtschaftet. Dieser sogenannte „Eigentümergewinn“ zeigt Dritten den geldwerten Nutzen, der dem Inhaber zufließt.

Im Rahmen des Verkaufsprozesses sollte jedoch nicht ausschließlich mit dieser Zahl geworben werden, da bedacht werden muss, dass ein potentieller Käufer auch als reiner Investor mit angestelltem Geschäftsführer auftreten kann oder bei eigenem Arbeitseinsatz eine Vergütung erhalten möchte, die mindestens marktüblich ist.

Es ist daher hilfreich sich vorab über marktübliche Geschäftsführergehälter zu informieren und diese mitanzugeben. Dies macht besonders unter dem Gesichtspunkt Sinn, dass im Rahmen der Bewertung auf Käuferseite oft bewusst überhöhte Gehaltsangaben reduziert werden können.

Fazit

Im Geschäftsalltag ist der Jahresabschluss in erster Linie eine lästige Pflicht, im Verkaufsprozess jedoch eines der wichtigsten Dokumente. Ein hoher Gewinn ist für die Finanzierung und einen möglichen Käufer gut, erhöht aber gleichzeitig die Steuern und belastet damit die Liquidität. Ein zu niedriger Gewinn hingegen schreckt Käufer und Kreditgeber ab. Unser erfahrenes Team bei COVENDIT hilft Ihnen den Mittelweg zu finden. Zu Beginn der Vermarktung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Steuerberater die historischen Zahlen, fügen die notwendigen Korrekturen ein und erstellen die entsprechenden Dokumentationen. Das schafft die notwendige Transparenz ohne den offiziellen Gewinn zu erhöhen.

    • Porträt von Georg Wässa
  • Über den Autor

    Georg Wässa

    Georg Wässa hat über zehn Jahre Erfahrung in den Bereichen M&A, Banking und Immobilienwirtschaft. Seine berufliche Laufbahn führte ihn neben der Tätigkeit bei Banken und Fondsgesellschaften unter anderem auch nach Zürich zum Schweizer Marktführer für Unternehmensnachfolge im Mittelstand.

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