Von Georg Wässa   30. Januar 2025

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

1. Ausgangslage und Intention des ERP-Förderkredits

Im Kontext eines sich langsam erholenden Zinsniveaus und einer nach wie vor unsicheren Wirtschaftslage verwundet es wenig, dass die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2021 kontinuierlich zunehmen. In diesem Zuge stellt sich, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen oftmals die Frage, wie die Zukunft des Unternehmens gestaltet wird. Diesbezüglich zielt die Initiative zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Bund darauf ab, die Existenzgründung attraktiver werden zu lassen und darüber hinaus bestehenden Unternehmen größere Flexibilität hinsichtlich zukünftigen Investitions- und Nachfolgefragen zu bieten.

Nach mehr als zehn Jahren der Planung und diversen Verzögerungen durch Umweltkatastrophen sowie geopolitischen Konflikten, wurde das Subventionsprogramm „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)“ zum 01.11.2024 initiiert.

Anders als dessen Vorläufer, ermöglicht das Programm dem Antragsteller die Kreditaufnahme, ohne dabei eine Besicherung oder etwaige Nachrangoptionen zu inkludieren. Das Risiko der Hausbank entfällt zu 100 % auf die Garantieleistung der Bürgschaftsbanken, welche wiederum durch eine Initiative des Bundes gestärkt werden.

2. Welche Projekte werden durch das Programm unterstützt?

Folgende Projektarten werden durch das Programm unterstützt und gestärkt:

  • Existenzgründungen
  • Unternehmensübernahmen, gerade im Kontext von Nachfolgeregelungen
  • Tätige Beteiligungen
  • Der Erwerb von Anlagevermögen
  • Stabilisierungs- und Entwicklungsvorhaben junger Unternehmen

Klassische Investitionsausgaben, Betriebsmittel und Warenlager stellen diesbezüglich förderfähige Kostenpunkte dar, wobei die Subventionen einer Bemessungsgrenze unterliegen.
Die Initiative ermöglicht dem einzelnen Antragsteller eine Unterstützung von bis zu 35 % der Gesamtunternehmung, jedoch maximal bis zu einer Kreditsummer von 500.000 €. Insofern das jeweilige Projekt mehrere Gesellschafter einbezieht, verstehen sich die Bemessungsgrenzen pro Gesellschafter.
Zudem können für unterschiedliche Projekte ebenfalls separate Subventionen beansprucht werden.
Dabei ist es möglich den Betrag in vollständiger Höhe oder in Teilbeträgen zu beanspruchen, wobei dies innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Zusage des Kredits erfolgen muss. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, diese zu verlängern.

Aufgrund der flexiblen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht das Programm, insbesondere Unternehmen aus Klein- und Mittelstand sowie Gründern, umfangreichere finanzielle Handlungsspielräume. Des Weiteren sind positive Entwicklungen hinsichtlich Unternehmensnachfolgen sowie Beteiligungen und Stabilisierungen neu gegründeter bzw. junger Unternehmen zu erwarten.

3. Welchen Kriterien sind an die Zusprache des Kredits gebunden?

Für den Antragsteller:

  • nachweisliche betriebswirtschaftliche bzw. kaufmännische Kompetenz des Antragstellers
  • Berechtigung, Unternehmen zu führen und aktiv in dessen Management involviert zu sein
  • Gültige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank für die persönliche Haftung für den Kredit
  • KEINE Ehegattenmithaft
  • KEINE Bereitstellungsprovision

 

Für das betreffende Unternehmen:

  • Weniger als 250 beschäftige Mitarbeiter
  • Weniger als 50 Millionen Euro Umsatz
  • Weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme

4. Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich bezüglich Laufzeit, Tilgung und Kosten?

Hinsichtlich der Laufzeit eröffnen sich dem Kreditnehmer folgende Möglichkeiten:

Option 1

  • Laufzeit von 15 Jahren
  • Zinsbindung innerhalb der ersten zehn Jahre
  • Zusätzlich verlaufen fünf Jahre tilgungsfrei und gewähren dem Antragsteller eine größere finanzielle Flexibilität

Option 2

  • Kreditlaufzeit von zehn Jahren
  • Der Zins ist über die gesamte Laufzeit gebunden
  • Zwei Jahre davon verlaufen tilgungsfrei

Das Kreditvolumen basiert ausschließlich auf klassischem Fremdkapital, somit entfällt eine etwaige Nachrangoption.
Die Tilgungsraten fallen anschließend quartalsweise an, wobei ebenso eine außerplanmäßige Tilgung ermöglicht wird. Diese erfolgt jedoch auf Basis einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Der zugrundeliegende Zinssatz unterliegt jeweils dem individuellen risikogerechten Zins (RGZS) und versteht sich zzgl. eines Entgeltes von 1,99 % p.a. an Bund und Bürgschaftsbank.
Die nachfolgende Abbildung dient einer Vergegenwärtigung bestehender Finanzierungsmöglichkeiten und ordnet die Konditionen des ERP-Förderkredits entsprechend ein.

5. Wie strukturiert sich die Antragstellung?

Bei entsprechendem Finanzierungsbedarf ist der Antragsteller dafür verantwortlich, einen geeigneten Partner zu finden. In der Regel wird diese Rolle durch die jeweilige Hausbank eingenommen, die in der Regel im Vorfeld der Antragstellung umfangreiche Beratungsleistungen rund um das Subventionsprojekt anbietet.

Im Anschluss stellt diese einen 100 % Garantieantrag an die Bürgschaftsbank, die diesen hinsichtlich Plausibilität und zugrundliegender Risikosituation des Antragstellers prüft. Zudem erfolgt die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag, auf dessen Grundlage die Bürgschaftsbank anschließend eine vollumfängliche Garantie aushändigt.

Auf Basis dieser Garantie die Hausbank daraufhin einen Refinanzierungsantrag bei der KfW, inklusive der zugrundeliegenden bZgA-ID. Diese unterzieht den Antrag einer erneuten Prüfung und erteilt entweder eine sofortige Zusage oder gliedert den Antrag in eine Liste der monatlichen Refinanzierungsbestätigungen an die Bürgschaftsbank.
Im Anschluss folgt der Kreditvertrag zwischen Antragsteller und Hausbank.

6. Fazit

Im Kontext einer nach wie vor angespannten Weltwirtschaft und steigenden Insolvenzen, insbesondere auf dem deutschen Markt, bietet das Förderprogramm die Möglichkeit, Unternehmen in kritischen Phasen zu stabilisieren und/oder weiteres Wachstum zu realisieren. Dadurch können beispielhaft Vertriebsstrukturen aufgebaut oder allgemeine Investitionen ins Anlagevermögen getätigt werden.

Auf Managementebene eröffnet die Initiative wiederum diverse Möglichkeiten, das bestehende Geschäft in Form eines Management Buy-Ins auszudehnen oder das Kerngeschäft durch strategische Zukäufe sinnvoll zu ergänzen bzw. operativ zu erweitern. So lassen sich durch die bereitgestellten Mittel Expansionsbestrebungen ins Ausland, beispielsweise durch ganzheitliche Übernahmen lokaler Wettbewerber, vorantreiben. Dies stellt eine vielversprechende Möglichkeit dar von bestehenden Kompetenzen und regionaler Akzeptanz der übernommenen Unternehmen zu profitieren, ohne dabei umfangreiche Investitionen in den Aufbau lokaler Vertriebsstrukturen oder Produktionsanlagen tätigen zu müssen.

Im Kontext von Nachfolgeregelungen eröffnen die Kreditlinien sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, die sich mit einer Existenzgründung befassen, die Möglichkeit der Verwirklichung der jeweiligen Ambitionen. Potenzielle Synergieeffekte zwischen einem sinkenden Zinsniveau und dem Initiativprogramm der KfW lassen einen Anstieg in hiesigen Existenzgründungen erwarten. Im Zuge der häufig gestellten Nachfolgefrage im deutschen Mittelstand bietet sich durch das Förderprogramm eine geeignete Möglichkeit die Existenzgründung einem geringeren Risiko auszusetzen, da von einer bereits existenten Infrastruktur profitiert werden kann. Zugleich dürfte sich die Nachfolgeregelung für den Unternehmer, aufgrund einer potenziell gesteigerten Interessentenanzahl, weniger herausfordernd gestalten.

    • Porträt von Georg Wässa
  • Über den Autor

    Georg Wässa

    Georg Wässa hat über zehn Jahre Erfahrung in den Bereichen M&A, Banking und Immobilienwirtschaft. Seine berufliche Laufbahn führte ihn neben der Tätigkeit bei Banken und Fondsgesellschaften unter anderem auch nach Zürich zum Schweizer Marktführer für Unternehmensnachfolge im Mittelstand.

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